Rent a car - Alquiler de automóviles y servicios

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Fahrzeuge ab Flughafen Alicante !

1. All inklusive Preise.

2. Übergabe an unseren Büro vor Ort. (El Altet)
Maxi-Car wird Ihnen Ihr Fahrzeug sauber, komplett überprüft (Betriebsfähigkeit, Motor und Reifen) und voll dokumentiert übergeben.
Die Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs erfolgt an der angegebenen Adresse und muss innerhalb der Büroöffnungszeit erfolgen. Ist der Abgabeort ein anderer als der Übergabeort, berechnen wir eine one-way Gebühr von € 20,oo
Ist das Mietende länger als 4 Stunden wie die Mietanfangszeit wird 1 Tag berechnet.

3. Kraftstoff.
Der Kraftstoff ist nicht im Preis inbegriffen. Das Fahrzeug wird mit einem vollen Kraftstofftank an Sie übergeben, und muss mit einem vollen Kraftstofftank bei der Rückgabe an uns übergeben werden.

4. Bezahlung.
Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich mit Kreditkarte (Visa, Mastercard oder ähnlichem), entweder im Voraus oder bei Fahrzeugübernahme vor Ort. Barzahlung nur mit vorheriger Absprach mit uns.Bei Barzahlung ist eine Kaution von mind. €200,-- zu hinterlegen. Der Besitzer der ausgewiesenen Kreditkarte muss im Augenblick der Fahrzeugübernahme anwesend sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Durch Unterschrift des Mietvertrages bevollmächtigt der Mieter die Maxi-Car S.L. ausstehende Beträge bei Ablauf des Mietvertrages seine Kreditkarte zu belasten, seien es Mietkosten, Unfallschäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, oder andere Kosten,(Strafmandate) die zu Lasten des Mieters gehen.

5. Kindersitze und Sitzerhöhungen.
Die mit dem Mietwagen kostenlosen angebotenen Kindersitze (geeignet für Kinder von 9 Monaten bis 2 Jahre) und Kindersitzerhöhungen ( 2 bis 12 Jahre) sind qualitätsgeprüft und entsprechen den europäischen Standards.
Maxi-Car, erklärt sich jedoch in keinem Fall dazu bereit, die Montage im Fahrzeug durchzuführen. Der Kunde hat die Anbringung dieser Sitze zu übernehmen und trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Montage und ihrer möglichen Konsequenzen.

6. Versicherung.
Mit im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung mit €400,00 Selbstbeteiligung. Der Mieter muss nach einem Unfall unmittelbar Maxi-Car benachrichtigen. Bitte beachten Sie, dass es sehr wichtig ist den Unfallbericht (der Ihnen mit den Fahrzeugpapieren übergeben wird) auszufüllen, hiervon müssen Sie eine von allen Fahrern unterschriebene Kopie innerhalb von 24 Stunden in unserem Büro abgeben.

7. Ausnahmen vom Versicherungsschutz.
Reifenpannen Schäden an Reifen, Felgen oder am Unterboden des Fahrzeugs Schäden an Dritten oder am eigenen Fahrzeug hervorgerufen durch unsachgemässe Bedienung durch grob fahrlässiges Fahrverhalten oder bedingter Fahruntüchtigkeit, ist der Mieter verpflichtet den Gesamtbetrag der Reparatur plus alle durch den Unfall entstandenen Kosten aller Art zu bezahlen.
Sollte der Unfallbericht nicht fristgemäss ausgefüllt worden sein oder nicht den wahren Tatsachen entsprechen.
Schäden die durch Alkohol oder Drogenmissbrauch verursacht wurden.
Fahrzeugdiebstahl durch das Schlüsselsteckenlassen im Zündschloss.
Verlust und Beschädigung der Schlüssel oder der Fernbedienung.
Brandschäden, Flecken oder anderweitige Beschädigungen des Fahrzeuginneren.
Schäden, die durch das Falschtanken eines Kraftstoffs erfolgen.
Persönliche Gegenstände im Fahrzeuginneren.

8. Bestimmungen.
Die Altersbegrenzung bei Maxi-Car liegt zwischen dem Mindestalter von 25 und dem Höchstalter von 75 Jahren.
Sie sollten weiterhin über eine Mindestfahrpraxis von 2 Jahren Verfügen. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind Sonderbedingungen zu vereinbaren.
Der oder die Fahrer des Fahrzeugs müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis innerhalb der Europäischen Union sein. Der Führerschein ist im Original bei Vertragsabschluss vor Ort vorzulegen. (Fotokopien werden nicht akzeptiert).
Jede Änderung der Vertragsbedingungen muss vom Vermieter schriftlich genehmigt werden.

9. Fahrbeschränkungen.
Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausserhalb von Spanien (einschliesslich in Ceuta, Melilla, auf den Kanarischen Inseln und Balearen) untersagt.
Dass andere als die im Vertrag bevollmächtigten Personen das Fahrzeug fahren.
Personen oder Waren zu befördern, wenn dies direkt oder indirekt eine Untervermietung des Fahrzeugs bedeutet.
Ebenfalls ist es untersagt Gegenstände im Fahrzeug zu transportieren, die das Innere des Fahrzeugs beschädigen, zerstören oder beschmutzen können.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bis zur Fahrzeugrückgabe der Mieter/ Fahrer insbesondere bei Verstössen gegen die Strassenverkehrsordnung gesetzlich voll verantwortlich ist. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle daraus resultierenden Bussgelder, Gebühren und sonstige Kosten.
10. Gerichtsstand.
Für die Streitfrage zwischen Vermieter und Mieter sind die Gerichte der Communidad Valenciana zuständig, wo der Mietvertrag abgeschlossen wurde, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand.


Kautionsvertrag bei Barzahlung

1. Der Kunde hinterlegt bei Abschluss eines Mietvertrags für einen Leihwagen eine vom
Vermieter (Maxicar S.L.) festgelegte Kaution.
Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeugs bar fällig oder vorab per paypal anzuweisen.
2. Der Vermieter bezieht sich auf Punkt 4 / 7 / und 9 der AGB.
3. Weil evtl. Strafmandate in Spanien dem Fahrzeughalter erst bis zu sechs Wochen nach
dem Vergehen zugestellt werden behält sich der Vermieter die Rücküberweisung der
Kaution bis sechs Wochen nach Beendigung des Mietvertrags vor.
4. Für Entstehende Kosten (Auslandsüberweisung usw.) wird ein Betrag von € 10,-- erhoben.

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